Motorrad Meyer GmbH & Co. KG
Firma:Motorrad Meyer GmbH & Co. KG
Vertretungsberechtigt:Geschäftsführende Gesellschafter: Marcel und Daniela Porps
Grüner Weg 123
52070 Aachen
Deutschland
Tel: 0049 (0)241 / 94642-0
Fax: 0049 (0)241 / 94642-30
Email: buero@motorrad-meyer.de
WWW: http://www.motorrad-meyer.de
Ust-ID: DE299599832
Handelsregister: HRA 8610
Gerichtsstand: Amtsgericht Aachen
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AGB
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Motorrad Meyer GmbH & Co. KG
Grüner Weg 123
52070 Aachen
Vertreten durch:
persönlich haftende Gesellschafterin: Motorrad Meyer Verwaltungs GmbH, Sitz: Grüner Weg 123, 52070 Aachen, Registergericht: Aachen, HRB 19570, Geschäftsführer: Marcel und Daniela Porps
Kontakt:
Telefon:
0241/94 64 21-0
Telefax:
0241/94 64 23-0
E-Mail:
info@motorrad-meyer.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister. Registergericht:Aachen Registernummer: HRA 8610
Steuer-ID: 201/5828/3993
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE299599832
Quelle: http://www.e-recht24.de
Stand März 2022 ALLGEMEINE VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN
Motorrad Meyer GmbH & Co. KG, Grüner Weg 123, 52070 Aachen
3. Lieferfrist und Lieferverzug
3.1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Eine verbindliche Lieferfrist wird ausdrücklich individuell schriftlich vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, sind alle Lieferfristen unverbindlich.
3.2. Sofern wir verbindliche oder unverbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Nichtlieferung durch Hersteller), werden wir den KÄUFER hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlich neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar oder beträgt die nicht von uns zu vertretende Verzögerung einer verbindlichen oder unverbindlichen Lieferfrist 4 Wochen oder mehr, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des KÄUFERS wird rückerstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Hersteller/Importeur.
3.3. Der KÄUFER kann uns zehn Tage nach Überschreiten eines verbindlichen oder unverbindlichen Liefertermins auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir als Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit durch uns auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3.4. Will der KÄUFER darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 3.3. eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der KÄUFER Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der KÄUFER eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird uns als Verkäufer während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3.5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommen wir als Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des KÄUFERS bestimmen sich dann nach Ziffer 3.3 Satz 3 und Ziffer 3.4..
3.6. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen berühren sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3.7. Höhere Gewalt oder bei uns oder unserem Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der KÄUFER vom Vertrag zurück treten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
3.8. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung unserer Interessen für den KÄUFER zumutbar sind. Sofern zur Bezeichnung der Bestellung oder der bestellten Ware Zeichen oder Nummern gebraucht werden, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
4. Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des KÄUFERS wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.2. Der KÄUFER ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Liefertermine vereinbart. Wird ein verbindlicher oder unverbindlicher Liefertermin vereinbart, kommt der KÄUFER am darauf folgenden Tag in Verzug.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den KÄUFER über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der KÄUFER im Verzug der Annahme ist.
4.4. Kommt der KÄUFER in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom KÄUFER zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt 10% des Kaufpreises, es sei denn wir weisen einen höheren Schaden, oder der KÄUFER einen niedrigeren Schaden nach. Ist der KÄUFER mit der Annahme mehr als 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung zur Abholung in Verzug, so bleibt uns neben Schadensersatzansprüchen auch das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind spätestens fällig mit Lieferung der Ware. Wir sind berechtigt bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% der Kaufpreissumme je nach Art der Ware zu verlangen.
5.2. Preiserhöhungen sind möglich, wenn zwischen dem Tag der Bestellung und der Lieferung mehr als 3 Monate liegen und der Hersteller den Listenpreis erhöht.
5.3. Dem KÄUFER stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
5.4. Beim Versendungskauf (Ziffer 3.1) trägt der KÄUFER die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom KÄUFER gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) i.H.v. 250 EUR bei Fahrzeugen als vereinbart. Bei kleineren Gegenständen reduzieren sich die Transportkosten entsprechend. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der KÄUFER. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück, sie werden Eigentum des KÄUFERS.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen der KÄUFER uns (Motorrad Meyer GmbH & Co. KG, Grüner Weg, Grüner Weg 123, 52070 Aachen, E-Mail: info@motorrad-meyer.de, Tel: 0241 94 64 210, Fax: 0241 94 64 23 0) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der KÄUFER kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der KÄUFER die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
− zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
An:
Motorrad Meyer GmbH & Co. KG
Grüner Weg 123
DE-52070 Aachen
Fax: 0241-94 64 23 0
E-Mail: info@motorrad-meyer.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
(Hier bitte die genaue Bezeichnung der Waren angeben)
Bestellt am ___________________ (*)/erhalten am _______________________(*)
Dein Name:
Deine Anschrift:
Datum:
Deine Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Eine Übergabe der Ware findet erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung statt, bei finanzierter Ware erst nach Erstattung der Finanzierungssumme. Ist der KÄUFER eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
8.2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
8.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des KÄUFERS, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der KÄUFER den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem KÄUFER zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Darüber hinaus können wir zusätzlich bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn wir dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt haben, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Steht uns über das Rücktrittsrecht hinaus ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, und wird die Ware zurückgegeben, wird der gewöhnliche Verkaufswert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet.
8.4. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht uns das Recht an der Zulassungsbescheinigung (Teil II) (Fahrzeugbrief) zu.
9. Haftung für Sachmängel und sonstige Ansprüche
9.1. Ansprüche des KÄUFERS wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Auslieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, soweit der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass
– der KÄUFER einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder
– der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben.
Ist der KÄUFER eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
9.2. Hat der KÄUFER einen Anspruch wegen Sachmangel, haben wir zunächst das Recht auf Nacherfüllung, das heißt entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der KÄUFER hat sodann noch keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt oder Kaufpreisminderung.
9.3. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 9.1. Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 9.1. Satz 3 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung unserer Pflichten als Verkäufer, unser gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.4. Haben wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag uns als Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KÄUFER regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 9.1. dieses Abschnitts entsprechend.
9.5. Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine etwaige Haftung unsererseits bei artlistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9.6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a.) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der KÄUFER bei uns unverzüglich geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem KÄUFER eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b.) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der KÄUFER nach Rücksprache und mit vorheriger Zustimmung durch uns an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller für die Betreuung der Ware anerkannten, dienstbereiten Betrieb wenden.
c.) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der KÄUFER bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.
d.) Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
9.7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der KÄUFER den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der KÄUFER ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
9.8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen, nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung, wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des KÄUFERS als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom KÄUFER ersetzt verlangen.
9.9. Ansprüche des KÄUFERS auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9.10. Wenn der KÄUFER ein Verbraucher im Sinne von §13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften §§327 ff BGB.
9.11. Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt 8. Geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
10. Allgemeine Information zum Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen
10.1.An einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
11. Rechtswahl und Gerichtstand
11.1. Für diese AVB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem KÄUFER gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz Aachen.
11.3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen unsererseits gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
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